Jugendordnung der Musikjugend des
Musikverein Leitershofen e. V.
1) Ziele, Zweck und Aufgaben
Neben den in der Vereinssatzung festgelegten Zielen und Aufgaben soll die Jugendarbeit insbesondere folgende Ziele fördern:
Persönlichkeitsbildung
Soziales Verhalten
Sportliche Aktivitäten
Pflege der Kameradschaft und des Brauchtums
Musische-, kulturelle- und soziale Bildung
Zusammenarbeit mit anderen
Jugendgruppen und Jugendorganisationen
im In- und Ausland
2) Organisation
Vereinsjugendversammlung
(1) Mitglieder der Vereinsjungendversammlung sind:
a) die Mitglieder der Vereinsjugendleitung
b) alle Mitglieder unter 27 Jahren (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr)
(2) die Vereinsjugendversammlung
tritt mindestens 1 mal im Jahr und zwar
mindestens 2
Wochen vor der Hauptversammlung des Vereins
zusammen und wählt alle 3
Jahre die Vereinsjugendleitung.
Aufgaben der
Vereinsjugendversammlung sind:
a) Festlegung der Aktivitäten bzw.
der Arbeitsvorhaben der Vereinsjugendgruppe
b) Entgegennahme der Berichte der
Vereinsjugendleitung
Vereinsjugendleitung
1) Die Vereinsjugendleitung setzt
sich zusammen aus:
a) besonders im Bereich der
außermusikalischen Jugendarbeit tätig zu werden
b) die Vorstandschaft über alle Aktivitäten und die Verwendung der Mittel zu
informieren
c) die Beschlüsse der
Vereinsjugendversammlung umzusetzen
4) Der (Die) Vereinsjugendleiter(in) ist stimmberechtigtes Mitglied in der
Vereinsvorstandschaft.
Stimmberechtigung und Wahl der Vereinsjugendleitung
Stimmberechtigt
sind alle Mitglieder der Musikjugend ab dem
vollendeten 8.
Lebensjahr.
Der (Die) Jugendvertreter(in) muss mindestens 14
Jahre alt sein.
Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Jede Person kann nur eine Stimme abgeben und muß persönlich
anwesend sein; Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig.
3) Eigenständigkeit
Die
Musikjugend führt
und verwaltet sich selbstständig.
Sie verfügt über die vom Vereinsvorstand beschlossenen finanziellen
Mittel in eigener Verantwortung. Der Vereinsjugendvorstand arbeitet
mit dem Vereinsvorstand und der Vereinsvorstandschaft zusammen,
insbesondere informiert er über Aktivitäten, Veranstaltungen,
Öffentlichkeitsarbeit und die finanzielle Situation.
4) Finanzielle Mittel
Der Musikjugend werden ausreichend finanzielle Mittel für die in der Jugendordnung genannten Aufgaben zur Verfügung gestellt. Über die Höhe der Mittel entscheidet die Vereinsvorstandschaft.
Über die Verwendung dieser Mittel ist Buch zu
führen. Die Ausgaben sind über Belege nachzuweisen. Die Musikjugend
hat neben der vom Verein zur Verfügung gestellten Mittel keine
anderen eigenen Einnahmen. Zuwendungen jeglicher Art sind über die
Vereinskasse abzuwickeln. Jeweils vor der Vereinsjugendversammlung
wird die Kasse der Musikjugend vom Kassierer des Vereins geprüft.
5) Kooperation zwischen Jugend- und Erwachsenenbereich
Organisation, Tätigkeit und Eigenverantwortlichkeit müssen im Einklang
mit der Satzung des Vereins stehen und sollen
auf ein partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen Jugend, dem
Erwachsenenbereich und der Vorstandschaft ausgerichtet sein.
6) Inkrafttreten
Diese Jugendordnung gilt mit dem Tage, an dem sie von der Vorstandschaft
beschlossen wird.
Die Jugendordnung tritt am 08.03.2002 in Kraft.
Musikverein Leitershofen e.V.
Leitershofen, den 08.03.2002
1. Vorstand |
2. Vorstand |
Paulus Metz |
Johann Seitz |